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Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen Berufskraftfahrer neben dem Führerschein besondere tätigkeitsbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen, und zwar durch eine Grundqualifikation bei Neueinsteigern und durch eine regelmäßige Weiterbildung, die auch für erfahrene Berufskraftfahrer vorgeschrieben ist.

Ziele sind die Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren und ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der EU.

Das BKrFQG gilt im Grundsatz für alle Kraftfahrer, die auf öffentlichen Straßen eine Fahrt im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken durchführen, für die ein Führerschein der Klassen C1 C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Für Unternehmer besonders interessant: Das Bundesamt für Güterverkehr fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Kraftfahrer mit bis zu 70%!

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